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RECHTSANWÄLTE:
Für das Rechtsanwaltshonorar gelten die gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes RVG.

Die Vereinbarung eines Zeithonorars oder einer Pauschalvergütung ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich. Die näheren Einzelheiten bedürfen einer individuellen Abstimmung.

NOTARIAT:
Es gelten die gesetzlichen Gebührenregelungen der Kostenordnung (KostO). Gebührenvereinbarungen sind unzulässig (§ 140 KostO).


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